Betriebskosten: Mieter können Einsicht in Zahlungsbelege verlangen
Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen. Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, argumentiert der Bundesgerichtshof.