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EU-Haftbefehl: Auslieferung nach Rumänien wegen unzureichender Prüfung der Haftbedingungen unzulässig

Ein ru­mä­ni­scher und ein ira­ki­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger haben sich vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt er­folg­reich gegen ihre Aus­lie­fe­rung nach Ru­mä­ni­en ge­wehrt. Die Fach­ge­rich­te hät­ten die kon­kre­ten Haft­be­din­gun­gen nicht hin­rei­chend auf­ge­klärt und damit un­zu­rei­chend ge­prüft, ob für die Be­schwer­de­füh­rer in Ru­mä­ni­en eine kon­kre­te Ge­fahr un­mensch­li­cher oder er­nied­ri­gen­der Haft­be­din­gun­gen be­steht, so das BVerfG.