Firmenzusatz „partners“ im Namen einer Rechtsanwalts-GmbH ist zulässig
Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern im Netz
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Die schärfere Begrenzung der Kundenanzahl in großflächigen Lebensmittelmärkten, wie sie die aktuelle rheinland-pfälzische Corona-Verordnung vorschreibt, ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber kleineren Märkten liege nicht vor, da eine Verletzung des Abstandsgebots in großen Märkten wahrscheinlicher sei.
Die schärfere Begrenzung der Kundenanzahl in großflächigen Lebensmittelmärkten, wie sie die aktuelle rheinland-pfälzische Corona-Verordnung vorschreibt, ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber kleineren Märkten liege nicht vor, da eine Verletzung des Abstandsgebots in großen Märkten wahrscheinlicher sei.
Die schärfere Begrenzung der Kundenanzahl in großflächigen Lebensmittelmärkten, wie sie die aktuelle rheinland-pfälzische Corona-Verordnung vorschreibt, ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber kleineren Märkten liege nicht vor, da eine Verletzung des Abstandsgebots in großen Märkten wahrscheinlicher sei.