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Firmenzusatz „partners“ im Namen einer Rechtsanwalts-GmbH ist zulässig
Die Verwendung des englischen Begriffs „partners“ im Namen einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. Eine Verwechslung mit einer Partnerschaftsgesellschaft ist laut Bundesgerichtshof ausgeschlossen, wenn der Rechtsformzusatz der GmbH verwendet wird. Ein Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz liege dann nicht vor.