Telefon : (+49) 6126 978 00 20
Scherer & Crecelius - Rechtsanwälte
  • Home
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrs- und Unfallrecht
    • Insolvenzrecht
    • Erbrecht
    • Allg. Zivilrecht
    • Arbeitsrecht
    • Gesellschafts- & Handelsrecht
    • Mietrecht
    • Nachbarschaftsrecht
    • Glücksspielrecht
    • Reiserecht
    • Versicherungsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Inkasso
  • Kanzlei
    • Simon L. Scherer
    • Jan Alexander Crecelius
    • Carsten Scherer
  • Service
    • Unfallfragebogen
  • News
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
  • Facebook
zurück

Foderungsmanagment / Inkasso

Was bedeutet überhaupt Inkasso?

Der Begriff „Inkasso“ stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und meint die Beitreibung oder Einziehung ausstehender Forderungen, z.B. aus einer offenen Rechnung. Für Inkasso werden auch gerne die Begriffe Forderungseinzug oder Forderungsmanagement verwendet.

In der Praxis ist zu beobachten, dass sowohl Geschäfts- als auch Privatleute Rechtsanwälte für Inkasso oder Inkassobüros mit dem Forderungseinzug beauftragen, um schnell und einfach zu ihrem Geld zu kommen.

Die Optimierung des Forderungseinzuges ist gerade für Unternehmen ein enorm wichtiger Erfolgsfaktor. So manches Unternehmen musste schon Insolvenz anmelden, weil dessen Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt haben. Aber auch für Privatpersonen können Zahlungsausfälle den finanziellen Ruin bedeuten.

Als Rechtsanwälte für Inkassorecht sorgen wir seit über 25 Jahren in München dafür, dass die Forderungen unserer Mandanten bei Zahlungsverzug schnell und einfach durchgesetzt werden.
Unser Anliegen ist klar definiert: Wir wollen nicht nur die fälligen Forderungen unserer Mandanten eintreiben, sondern auch zwischen ihnen und ihren Schuldnern vermitteln.

Wir nehmen unseren Mandanten die zeitaufwändige und lästige Arbeit ab, die mit dem Forderungseinzug anfällt. So können Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren und brauchen sich nicht über zahlungsunwillige Kunden zu ärgern.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Einleitung des Mahnverfahrens bis hin zur Eintreibung der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung.

So gehen wir vor

Inkasso geht auch seriös, d.h. ohne den Schuldner bzw. Kunden zu verärgern und ein unseriöses Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.

Wichtig ist zunächst, dass nicht zu lang mit der Mahnung der Forderung gewartet wird. Deshalb sollte auch das professionelle Forderungsmanagement eines auf das Inkassorecht spezialisierten Rechtsanwalts genutzt werden, um die Außenstände frühzeitig zu realisieren.

Beim Inkasso gehen wir wie folgt vor:

Vorgerichtliches Mahnverfahren

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren geht es uns in erster Linie darum, den offenen Betrag schnell außergerichtlich vom Schuldner einzuziehen. Dies geht allerdings nur dann, wenn ein gerichtliches Verfahren vermieden wird.

Als Rechtsanwälte für Inkassorecht überprüfen wir zunächst jeden uns übertragenen Fall dahingehend, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, wird der Schuldner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert. Befindet er sich im Verzug, darf er die Kosten für unsere Beauftragung gleich mit ersetzen.

Unser weiteres Vorgehen richtet sich dann nach der finanziellen Situation des Schuldners. Wir fragen danach, ob der Schuldner die offene Forderung auf einmal ausgleichen kann oder eine monatliche Ratenzahlung eher Sinn macht. Jeden unserer Schritte besprechen wir mit unseren Mandanten und erteilen eine Empfehlung, welcher Weg der Beste ist. Selbstverständlich entscheiden unsere Mandanten schlussendlich, wie der Forderungseinzug durch uns betrieben werden soll.

Gerichtliches Mahnverfahren

Sollten unsere schriftlichen Mahnungen den Schuldner nicht zum Ausgleich der offenen Forderung bewegen, so leiten wir ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Natürlich prüfen wir aber im Vorfeld, ob sich ein Gerichtsverfahren überhaupt lohnt:

  • Wie sind die finanziellen Verhältnisse des Schuldners?
  • Kann er die offene Forderung begleichen usw.?

Ergibt unsere Prüfung, dass das gerichtliche Mahnverfahren Aussicht auf Erfolg bietet, bringen wir dieses zügig zu Ende und lassen uns die Forderung unseres Mandanten amtlich bestätigen.

Sollte sich der Schuldner gegen den geltend gemachten Anspruch rechtlich zur Wehr setzen, vertreten wir unseren Mandanten auch vor Gericht. Bei Forderungen über 5.000 EUR muss ohnehin ein Rechtsanwalt für Inkassorecht beauftragt werden, da vor einem Landgericht Anwaltszwang herrscht.

Zwangsvollstreckung – Das letzte Mittel

Sobald die Forderung unseres Mandanten tituliert ist, beginnen wir mit der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Haben unsere Ermittlungen ergeben, dass der Schuldner über Einkommen oder Vermögen verfügt, strengen wir eine Lohn- oder Kontopfändung oder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek und anschließender Zwangsversteigerung in den Grundbesitz des Schuldners an. Das ist aber nicht alles: Sofern eine Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners – z.B. Pkw, PC, Fernseher oder Schmuck – Sinn macht, so leiten wir auch hier selbstverständlich die notwendigen Schritte ein.

Als Anwaltskanzlei für Inkassorecht sind uns die vielfältigen Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts bestens vertraut, so dass wir stets die beste Lösung finden, um die Forderungen unserer Mandanten schnell und kostengünstig zu realisieren.

Inkasso-Anwalt oder Inkassobüro?

Ein Rechtsanwalt für Inkasso hat sich genau wie ein Inkassobüro auf die Eintreibung von Forderungen spezialisiert. Im Gegensatz zu Inkassobüros ist der Inkasso-Anwalt allerdings befugt, das Verfahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu betreiben. Ein Inkassobüro kann die Forderungen seiner Kunden lediglich außergerichtlich verfolgen.

Ihr Gewinn durch unsere Beauftragung: Erfahrungsgemäß zahlen säumige Schuldner, sobald ein Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt wird.

Zusätzlich bieten wir folgende Vorteile:

  • Full-Service aus einer Hand: Als Rechtsanwälte für Inkassorecht beraten und vertreten wir Sie von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Mit uns haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der Ihre Forderung rechtlich überprüft und Sie zu sämtlichen Rechtsfragen kompetent berät.
  • Gelingt dem Inkassobüro die Eintreibung der Forderung nicht, müssen Sie zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung ohnehin einen Inkasso-Anwalt beauftragen. Mit der Einschaltung unserer Kanzlei sparen Sie deshalb kostbare Zeit, gefährden Ihre Forderung nicht und vermeiden zusätzliche Kosten.
  • >Die für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Inkassorecht entstandenen Kosten (sog. Geschäftsgebühr) können Sie in der Regel vom Schuldner zurückerstattet verlangen, wenn sich dieser in Verzug befunden hat.

Aufgepasst: Die von den Inkassobüros geltend gemachten Kosten haben in vielen Fällen vor Gericht keinen Bestand, da oft überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt werden.

  • Bei uns zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie auch beauftragt haben. Anders bei Inkassobüros: Hier fallen Grundgebühren an und Sie werden für einen bestimmten Zeitraum vertraglich gebunden.

Service für Gewerbetreibende

Im Vordergrund steht für uns das Gebot der Transparenz: Vor Beginn unserer Tätigkeit besprechen wir mit Ihnen nach juristischer Begutachtung der Lage zunächst umfassend Ihre Erfolgsaussichten. In die gemeinsame Entscheidung zur Geltendmachung der Forderung(en) fließen sowohl unsere juristische Kompetenz als auch Ihre Erfahrungswerte als Unternehmer ein.

Nach erfolgreicher Durchsetzung der Forderung stellen wir in der Regel unsere Gebühren nicht Ihnen, sondern unmittelbar Ihrem Schuldner in Rechnung. Im besten Falle erhalten Sie so Ihr Geld, ohne bei uns in finanzielle Vorleistung treten zu müssen.

Wir verzichten auf sämtliche Vorab-Gebühren. Durch diesen besonderen Service zahlen Sie bei uns erst nach Abschluss des Verfahrens

Ihre Vorteile dadurch:

  • Sie vermeiden hoher finanzieller Belastungen durch die anwaltliche Beitreibung mehrerer offenen Forderungen. Alle Ihre Forderungen können parallel beigetrieben werden
  • Eine zeitlich verzögerte Bearbeitung aufgrund der ansonsten entstehenden zu hohen Vorauszahlungen ist nicht notwendig
  • Es besteht nicht die Gefahr einer Verjährung
  • Gerichtskosten können durch die zwischenzeitlich ausgeglichenen Forderungen leichter finanziert werden
  • Die Ergebnisse unserer Verfahren decken deren Kosten i.d.R. automatisch ab

Gerade Selbständige und Unternehmen leiden unter dem bürokratischen Aufwand des Forderungseinzugs: Adressrecherche, Rechnungen, Mahnungen, teures Fachpersonal und die damit verbundene Organisation und Zeit müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Durch die Beauftragung unserer Kanzlei vermeiden Sie diese Aufwände und können sich voll und ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Wir kümmern uns darum, dass Sie Ihr Geld schnell und sicher erhalten.

Was kostet ein Inkasso-Anwalt?

Als Kanzlei für Forderungsmanagement stellen wir im vorgerichtlichen Bereich in der Regel unseren Mandanten keine Kosten in Rechnung, sondern machen diese direkt beim Schuldner geltend. Dies gilt allerdings nur, wenn sich dieser auch im Zahlungsverzug befindet. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, muss unser Mandant die Kosten unserer Beauftragung tragen.

Die Inkassogebühren orientieren sich am sog. Gegenstandswert, also nach der Höhe der Forderung. Diese können in der Tabelle des RVG nachgesehen werden.

Hinweis: Inkassokosten werden dem Schuldner beim außergerichtlichen Mahnverfahren neben der Hauptforderung berechnet.

Beispiel: Offene Hauptforderung: 1.000,00 EUR
Inkassokosten
(bei einer nicht umfangreichen Tätigkeit)
104,00 EUR
Auslagenpauschale
(Kopien, Post, Telekommunikation)
20,00 EUR
19% Mehrwertsteuer23,56 EUR
Gesamtkosten:147,56 EUR

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen Rechtsbeistand?

Wir beraten Sie schnell und kompetent, ohne dass Sie einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei vereinbaren müssen.

Kontakt aufnehmen

UNFALLFRAGEBOGEN

Zum Online-Formular

HAUPTSITZ

Auf der Langwies 1b
65510 Hünstetten-Wallbach

Telefon: +49 6126 978 00 20
Telefax: +49 6126 978 00 22

E-Mail: info@scr-law.de

NIEDERLASSUNG

Friedrich-Dessauer-Straße 13
60438 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 9451 587 81
Fax: +49 69 9451 587 82

E-Mail: info@scr-law.de

BÜROZEITEN

Mo./ Di./ Do. 
9.00 – 17.00 Uhr

Mi./Fr. 
9.00 – 12.00 Uhr

© Copyright - SCR-LAW powered by DURCHDESIGNED
  • Facebook
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf der Website surfen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

OKCookie- und Datenschutzeinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung