Erbrecht
Planung des Erbfalles
Unsere erbrechtliche Beratung umfasst die Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolgeregelung. Die steuerlichen Möglichkeiten sollen genutzt und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Unter Berücksichtigung der konkreten Struktur Ihres Vermögens entwickeln wir ein individuelles Konzept, das die rechtlichen, steuerlichen und liquiditätswirksamen Aspekte berücksichtigt.
- Vermögensaufteilung vorbereiten
- Absichern und Streit vermeiden
- Steuern planen
Abwicklung des Erbfalles
Neben den persönlichen Belangen stellen sich den Hinterbliebenen nach einem Todesfall auch viele rechtliche Fragen. Das gilt sowohl für diejenigen, die Erben geworden sind als auch für diejenigen, die trotz engem, verwandtschaftlichem Verhältnis von der ausgeschlossen wurden.
- geerbt? Erbauseinandersetzung
- enterbt? Pflichtanteilsansprüche
- versteuern? Erbschaftssteuer
Vorkehrungen für den Erbfall
Für den Fall, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte man verschiedene Vorkehrungen treffen. Dazu gehört es auch, vertrauten Personen Vollmachten, die ggf. auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben, zu erteilen und Fragen lebenserhaltender Maßnahmen schon jetzt zu klären. Für ein Unternehmen sind ggf. weitere Vorkehrungen zu treffen.
- Bankvollmacht
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht