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Gesellschafts- & Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Angebot für die Gesellschaft in jeder Phase des Lebenszyklus

Die Fragen in diesem Bereich sind sehr komplex und sind nicht ohne Zusammenarbeit der finanzierenden Banken und dem Steuerberater des Vertrauens möglich. Vorteil meiner Beratung ist sicherlich die Neutralität und der Blickwinkel aus einer neutralen Entfernung. Zusammen mit den Banken und Steuerberatern, die vor Ort die Detailkenntnisse haben, bin ich als neutrale Person diejenige, die andere Sichtweisen, andere Perspektiven in die zu bearbeitenden Fragestellung bringen. Diese Mischung aus Detailwissen und Neutralität gepaart mit der Begeisterung für die Arbeit kann nur Benefits bringen.

  • Beratung hinsichtlich Gründung und Rechtsform einer Gesellschaft mit einem Partner oder allein durch gemeinsame Fokussierung der Ziele
  • Beratung bei der Integration eines Investors durch Koordinierung der verschiedenen Ziele und Umsetzung in Zusammenarbeit mit Banken und Steuerberatern
  • Beratung und Begleitung bei Satzungsanpassungen
  • Beratung bei finanziellen Fragen bei Kapitalgesellschaften zB: Aufstockung des Stammkapitals oder Gewinnverwendung unter gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Betrachtung zur Vermeidung von Risiken
  • Anprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter prüfen und durchsetzen
  • Begleitung bei strategischer Planung hinsichtlich Aufnahme von Familienmitgliedern
  • Kündigung von Gesellschaftern

Unser Angebot für Geschäftsführer:

  • Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers
  • Erläuterung der Zwitterstellung als Angestellter und Organ der Gesellschaftschaft
  • Analyse der Risiken im Unternehmen (bei Gesellschaftern/ Geschäftsführern
  • Insolvenzverschleppungshaftung Ihre Voraussetzung und Vermeidung
  • Geschäftsführerhaftung

Unser Angebot für Gesellschafter:

Gerade in Gesellschaften, in denen die Rendite Hauptinvestitionsgrund für die Gesellschafter sind, gibt es oft divergierende Interessen, die ausgelotet werden sollten. Um hier klar zu sehen, bieten wir Ihnen an:

  • Prüfung von Einladungen zur Gesellschafterversammlung
  • Prüfung von Gesellschafterverträgen
  • Möglichkeiten, die Gesellschafterstellung zu beenden
  • Abfindungsverhandlungen
  • Vorgehen gegen unliebsame Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschafterstreitigkeiten

Handeslsrecht

Wir beraten und vertreten insbesondere mittelständische Unternehmer, aber auch Einzelunternehmer in allen Bereichen des Handelsrechts.

Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht des Kaufmannes. Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften des Handelsrechts die Rechtsbeziehungen des Kaufmannes zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Aufgabenbereiche im Handelsrecht

  • Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. Kaufpreis oder Werklohnansprüche, Gewährleistung, Beweissicherung)
  • Erstellen von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s)
  • Fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung der AGB`s entsprechend den Erfordernissen der Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Recht der Handelsvertreter
  • Lizenzrecht und Lizenzvertrag
  • Begründung, Änderung und Abwicklung von Verträgen, Leistungsstörungen im Handelsvertreterverhältnis, Provisionen, Ausgleichsansprüche und Wettbewerbsverbote
  • Prozessführung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Handelsvertreterverhältnis

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen anderen Themen als Rechtsanwalt für Handelsrecht fachmännisch weiter:
Anspruchsabwehr, Anspruchsdurchsetzung, Ausgleichsansprüche, Dienstverträge, E-Commerce, Forderungen (Durchsetzung und Abwehr), Geheimhaltungsvereinbarung, Handelsvertreterrecht, Know-How Schutz, NDA (non-diclosure agreement), Produkthaftungsrecht, Provisionen, Schadensrecht, Urhberrechte, Vertragsgestaltung, Werkverträge, Wettbewerbsverbote (Durchsetzung und Abwehr)

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen Rechtsbeistand?

Wir beraten Sie schnell und kompetent, ohne dass Sie einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei vereinbaren müssen.

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