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Ausgangssperre in Hamburg bleibt vorerst

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag gegen die in der Stadt zur Corona-Bekämpfung aktuell geltende nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Die Maßnahme sei aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, so die Richter. Sie sei auch zumutbar, selbst wenn ihre Bedeutung für den Infektionsschutz nicht mit absoluter Gewissheit eingeschätzt werden könne. Auch in Osnabrück wurde die Ausgangssperre bestätigt.

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