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Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon im Advent 2015 war rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.01.2021 in der Revisionsinstanz bestätigt, dass die Bewilligung von Sonntagsarbeit für zwei Versandlager von Amazon im Advent 2015 rechtswidrig war. Die Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen hätte nicht erteilt werden dürfen, weil Amazon die Bedarfslage für Sonntagsarbeit durch Lieferversprechen selbst geschaffen habe.

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