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Diesel-Kläger können auch nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen

Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am 15.06.2021 bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist – etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche – an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von VW hingegen argumentierte, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus.

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