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BVerfG weist Eilanträge ab: Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht erhöht

Für Haus­hal­te in Deutsch­land wer­den vor­läu­fig wei­ter­hin jeden Monat 17,50 Euro Rund­funk­bei­trag an­fal­len. Vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt waren Eil­an­trä­ge von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio gegen Sach­sen-An­halts Blo­cka­de einer Er­hö­hung auf 18,36 Euro am 22.12.2020 er­folg­los. Über die Zu­kunft der Bei­trags­hö­he ist damit lang­fris­tig al­ler­dings noch nichts ge­sagt. Im Haupt­ver­fah­ren wer­den die Rich­ter erst spä­ter ent­schei­den.

Keine ir­rever­si­blen schwe­ren Nach­tei­le dar­ge­legt

Die Sen­der hät­ten nicht gut genug be­grün­det, warum es ihnen nicht mög­lich sein soll­te, ihr Pro­gramm­an­ge­bot für eine ge­wis­se Zeit auch so wei­ter zu fi­nan­zie­ren, so das BVerfG zur Ab­leh­nung der Eil­an­trä­ge. Die Sen­der hät­ten nicht näher dar­ge­legt, „dass eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Ver­zö­ge­rung des In­kraft­tre­tens der Än­de­rung des Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trags ir­rever­si­bel zu schwe­ren Nach­tei­len führ­te“. Zwar könne ein schlech­te­res Pro­gramm im Nach­hin­ein nicht mehr aus­ge­gli­chen wer­den. Die Rich­ter gehen aber davon aus, dass die Sen­der in der Lage sind, für eine ge­wis­se Zeit in Vor­leis­tung zu tre­ten – zumal ihnen ein Aus­gleich zu­ste­hen würde, soll­te Karls­ru­he ihren Ver­fas­sungs­be­schwer­den am Ende statt­ge­ben.

Er­hö­hung soll­te ei­gent­lich ab 01.01.2021 grei­fen

Der Bei­trag soll­te ei­gent­lich zum 01.01.2021 auf 18,36 Euro stei­gen. Den zu­sätz­li­chen Be­darf von 86 Cent im Monat hatte eine un­ab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on, die KEF, er­mit­telt. Es wäre die erste Er­hö­hung seit 2009. Sie soll eine Fi­nanz­lü­cke von 1,5 Mil­li­ar­den Euro zwi­schen 2021 und 2024 aus­glei­chen. Der Rund­funk­bei­trag, der seit 2013 nicht mehr als ge­rä­te­ab­hän­gi­ge Ge­bühr, son­dern je Woh­nung er­ho­ben wird, ist die Haupt­ein­nah­me­quel­le für die öf­fent­lich-recht­li­chen Sen­der.

Sach­sen-An­halt blo­ckiert Er­hö­hung

Damit der aus­ge­han­del­te Staats­ver­trag in Kraft tre­ten kann, fehlt al­ler­dings die Zu­stim­mung Sach­sen-An­halts. Dort hatte Mi­nis­ter­prä­si­dent Rei­ner Ha­se­loff am 08.12.2020 den Ge­setz­ent­wurf vor der Ab­stim­mung im Land­tag zu­rück­ge­zo­gen, weil sich ab­zeich­ne­te, dass seine CDU – an­ders als die Ko­ali­ti­ons­part­ner SPD und Grüne – die Er­hö­hung nicht mit­tra­gen würde. Damit ist die An­he­bung ge­ne­rell blo­ckiert, denn alle 16 Lan­des­par­la­men­te müs­sen zu­stim­men. Weil sich die öf­fent­lich-recht­li­chen Sen­der in ihrer Rund­funk­frei­heit ver­letzt sahen, haben sie in Karls­ru­he ge­klagt.

Sen­der müs­sen bei Haus­halts­be­rech­nun­gen nach­steu­ern

Für die öf­fent­lich-recht­li­chen Sen­der be­deu­tet der Rich­ter­spruch nun, dass sie in ihren Haus­halts­be­rech­nun­gen nach­steu­ern müs­sen. Denn sie hat­ten be­reits das Bei­trags­plus von 86 Cent ein­ge­preist. Der ARD-Vor­sit­zen­de Tom Buhrow er­klär­te mit Blick auf den Be­schluss, man werde nun die Fi­nanz­pla­nun­gen an­pas­sen müs­sen. Ein Deutsch­land­ra­dio-Spre­cher teil­te mit, man werde kurz­fris­tig um­setz­ba­re Spar­maß­nah­men be­schlie­ßen und die Ent­schei­dung im Haupt­ver­fah­ren ab­war­ten. ZDF-In­ten­dant Tho­mas Bel­lut sieht in der Ab­leh­nung auch einen er­mu­ti­gen­den Punkt. Das Ver­fas­sungs­ge­richt habe in der Be­grün­dung den Hin­weis ge­ge­ben, dass eine Ver­let­zung der Rund­funk­frei­heit an­ge­sichts der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung mög­lich sei.

zu BVerfG, Beschluss vom 22.12.2020 – 1 BvR 2756/20; 1 BvR 2775/20; 1 BvR 2777/20

Redaktion beck-aktuell, 23. Dez 2020 (dpa).