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BVerfG weist Eilanträge ab: Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht erhöht
Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Vor dem Bundesverfassungsgericht waren Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen Sachsen-Anhalts Blockade einer Erhöhung auf 18,36 Euro am 22.12.2020 erfolglos. Über die Zukunft der Beitragshöhe ist damit langfristig allerdings noch nichts gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.
Keine irreversiblen schweren Nachteile dargelegt
Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren, so das BVerfG zur Ablehnung der Eilanträge. Die Sender hätten nicht näher dargelegt, „dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte“. Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten – zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.
Erhöhung sollte eigentlich ab 01.01.2021 greifen
Der Beitrag sollte eigentlich zum 01.01.2021 auf 18,36 Euro steigen. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.
Sachsen-Anhalt blockiert Erhöhung
Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 08.12.2020 den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würde. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen. Weil sich die öffentlich-rechtlichen Sender in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt sahen, haben sie in Karlsruhe geklagt.
Sender müssen bei Haushaltsberechnungen nachsteuern
Für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet der Richterspruch nun, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten bereits das Beitragsplus von 86 Cent eingepreist. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow erklärte mit Blick auf den Beschluss, man werde nun die Finanzplanungen anpassen müssen. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte mit, man werde kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten. ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in der Ablehnung auch einen ermutigenden Punkt. Das Verfassungsgericht habe in der Begründung den Hinweis gegeben, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich sei.
zu BVerfG, Beschluss vom 22.12.2020 – 1 BvR 2756/20; 1 BvR 2775/20; 1 BvR 2777/20
Redaktion beck-aktuell, 23. Dez 2020 (dpa).