„Impf-Shitstorm“ gegen Anwaltsverbände
Die schärfere Begrenzung der Kundenanzahl in großflächigen Lebensmittelmärkten, wie sie die aktuelle rheinland-pfälzische Corona-Verordnung vorschreibt, ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber kleineren Märkten liege nicht vor, da eine Verletzung des Abstandsgebots in großen Märkten wahrscheinlicher sei.