EU-Haftbefehl: Auslieferung nach Rumänien wegen unzureichender Prüfung der Haftbedingungen unzulässig
Ein rumänischer und ein irakischer Staatsangehöriger haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen ihre Auslieferung nach Rumänien gewehrt. Die Fachgerichte hätten die konkreten Haftbedingungen nicht hinreichend aufgeklärt und damit unzureichend geprüft, ob für die Beschwerdeführer in Rumänien eine konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Haftbedingungen besteht, so das BVerfG.