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DITIB Hessen kann weiter gegen Aussetzung islamischen Religionsunterrichts vorgehen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e.V. gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen verletzten den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG.

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