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Berufsausübungsgesellschaften: Neue Regeln für Anwälte und Steuerberater

Bei der Gesellschaftsform für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften soll es mehr Wahlfreiheit geben. Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe verabschiedet. Vorgesehen ist insbesondere die Modernisierung des Berufsrechts.

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